Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie "Behandlung für die Seele"
Die Verhaltenstherapie gehört heutzutage zu den am häufigsten eingesetzten und wissenschaftlich am besten untersuchten psychotherapeutischen Verfahren. Sie stellt eine Möglichkeit dar, Menschen bei einer Vielzahl von psychischen Erkrankungen und emotionalen Schwierigkeiten zu helfen, beunruhigende Symptome zu beseitigen oder zu kontrollieren. Verhaltenstherapie ist ein Behandlungskonzept, welches sich bei unterschiedlichen Belastungen, psychischen Erkrankungen und Störungsbildern als äußert wirksam erweist. Basierend auf den Erkenntnissen der Psychologie, Neurowissenschaft, Medizin und verwandter Wissenschaften befindet sie sich in ständiger Entwicklung.
Eingebettet in eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung wird mit verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und gezielt verändert.
Ziel jeder Verhaltenstherapie ist, dem Patienten Wege und Mittel zur Selbsthilfe zu vermitteln, um so nach Abschluss einer Therapie die erarbeiteten Erfolge selbst aufrechterhalten zu können.
Psychotherapie kann in Kombination mit Medikamenten oder anderen Therapien eingesetzt werden.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
Psychotherapeuten und ihre Hilfskräfte sind gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber allen Personen (z. B. Ehepartnern, Eltern) oder Einrichtungen (z. B. Sozialeinrichtungen, staatliche Dienststellen).
Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Dauer und Kosten
Jede psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten. Sie erhalten von mir im Anschluss eine Honorarnote. Ich bevorzuge eine Bezahlung mittels Rechnung (innerhalb von 14 Tagen). In Ausnahmefällen ist es auch möglich, die Einheiten in bar zu bezahlen.
Eine Kostenrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bei einer krankheitswertigen psychischen Störung möglich. Die Höhe der Zuschüsse beträgt derzeit
ÖGK 33,70 €
BVAEB 46,60 €
SVS 45,00 €
Die notwendigen Schritte zur Refundierung durch die Krankenkassen werden im Rahmen des Erstgesprächs geklärt.
Absageregelung
Sollten sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ersuche ich sie mich per Anruf oder SMS zu benachrichtigen. Für sie entstehen keine Kosten, wenn sie mir mindestens 24 Stunden im Voraus absagen. Sollte ein Termin gar nicht bzw. sehr kurzfristig abgesagt werden, kann ich diesen Termin so kurzfristig nicht mehr anders vergeben. Ich bitte um ihr Verständnis, dass ich in einem solchen Fall ein Entfallshonorar verrechnen muss.
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